Mit dem für Holzverpackungsmaterial wurden pflanzengesundheitliche Behandlungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt, um das Risiko der Ausbreitung von Schadorganismen durch Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel zu reduzieren.
Der Standard gilt für alle Arten von Holzverpackungsmaterial, das einen Übertragungsweg für Schadorganismen und somit eine Gefahr hauptsächlich für lebende Bäume darstellen kann. Davon betroffen ist Holzverpackungsmaterial wie z.B. Lattenkisten, Kisten, Packkisten, Stauholz, Paletten, Kabeltrommeln und Spulenkörper.
Ausgenommen von den Anforderungen des Standards sind auf Grund eines geringen Risikos folgende Gegenstände:
Die in diesem Standard beschriebenen anerkannten phytosanitären Maßnahmen bestehen aus Behandlung, Fertigung und Markierung. Als anerkannte Behandlung wird z.B. die Hitzebehandlung angesehen. Hierbei muss das Holzverpackungsmaterial entsprechend eines besonderen Zeit–Temperatur-Plans behandelt werden, bei dem eine ununterbrochene Mindesttemperatur von 56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten erreicht werden muss, und zwar durch den gesamten Querschnitt des Holzes (einschließlich seines Kerns). Das Holzverpackungsmaterial muss aus entrindetem Holz gefertigt sein. Durch das Aufbringen der Markierung wird anzeigt, dass die international anerkannten phytosanitären Maßnahmen angewendet wurden.